• Laufzeit: 01.02.2009 – 31.01.2011
  • Schwerpunkt: Landnutzung
  • Forschungsstatus:  Abgeschlossen

Pilotprojekt Landschaftsrahmenplan Region 12 (Donau-Wald)

Bayerischer Wald (Foto: V. Stegmann, 2010)

1. Hintergrund

1.1 Aufgabe und Inhalte des Landschaftsrahmenplans Mit dem Bundesnaturschutzgesetz wurde im Jahr 1976 die Landschaftsplanung als Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege eingeführt. Neben der Funktion als Fachplan soll sie eine ökologische Qualifizierung der räumlichen Gesamtplanung befördern (Querschnittsbeitrag). Auf der mittleren Maßstabsebene wurde hierfür die Landschaftsrahmenplanung (LRP) etabliert. Der Landschaftsrahmenplan soll als Fachplan des Naturschutzes auf regionaler Ebene die flächendeckende Erfassung und Bewertung sämtlicher Schutzgüter sowie die Entwicklung von Leitbildern und Maßnahmen beinhalten (vgl. §10 BNatSchG). Er soll eine integrierte und räumlich differenzierte Darstellung der angestrebten Entwicklung der jeweiligen Region liefern und raumbezogen aufzeigen, welche Bereiche der Region aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln sind. Damit liefert der Landschaftsrahmenplan den Naturschutzbehörden eine übergeordnete Konzeption für Naturschutzmaßnahmen und stellt fachliche Grundlagen für die kommunale Landschaftsplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen bereit (vgl. BfN 2000, S. 25). 1.2 Die Landschaftsrahmenplanung in Bayern 1.2.1 Defizite der klassischen bayerischen Landschaftsrahmenplanung Nach der Einführung der Landschaftsplanung wurde in Bayern in der Zeit von 1983 bis 1989 für jede der 18 Planungsregionen ein Landschaftsrahmenplan rechtskräftig. In Bayern wurde die klassische Landschaftsrahmenplanung nicht als eigenständiger Fachbeitrag Natur und Landschaft erstellt, sondern als Beitrag zur Regionalplanung in diesen direkt integriert. Damit beinhalten die Regionalpläne zwar Kartendarstellungen zu den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege, jedoch wird keine eigenständige Bestandsaufnahme, Bewertung, Prognose und Entwicklungskonzeption für die Schutzgüter des Naturschutzrechts dargestellt. Damit ergeben sich folgende Defizite: » Die Ableitung von Zielen und Abwägungsprozessen ist nicht nachvollziehbar. » Der LRP bietet keine Datengrundlagen für die Umweltprüfung oder die kommunale Landschaftsplanung » Aufgrund mangelnder Transparenz ist nicht nachvollziehbar, welche Natur- und Landschaftsbelange bei der Integration in den Regionalplan im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt blieben. Die bisherige Landschaftsrahmenplanung in Bayern erfüllt somit nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Darstellung und Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustandes von Natur und Landschaft, Darstellung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima) und kann die Belange von Natur und Landschaft in der räumlichen Gesamtplanung nicht ausreichend berücksichtigen (vgl. REINKE, STEGMANN 2008). 1.2.2 Die Landschaftsentwicklungskonzepte Aufgrund der erkannten Defizite der klassischen Landschaftsrahmenpläne und Verbesserungen der EDV-Technik sowie der Datenlage, wurden ab den 90er Jahren als Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne "Landschaftsentwicklungskonzepte" erstellt. Sie sollten als nur innerfachlich abgestimmtes Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Grundlage für die Integration der naturschutzfachlichen Ziele in die Regionalpläne darstellen (vgl. BRANDES & LIPPERT 1992, LFU 1997). Die Erarbeitung dieser Landschaftsentwicklungskonzepte wurde trotz ihrer Anerkennung in der Fachwelt eingestellt. Gründe hierfür sind vor allem der hohe Bearbeitungsaufwand und die damit verbundenen Kosten (vgl. REINKE, STEGMANN 2007). Insgesamt konnten für sechs Planungsregionen Landschaftsentwicklungskonzepte erstellt werden. Damit verfügen aber zwölf der achtzehn Regionen in Bayern ausschließlich über klassische, zumeist veraltete Landschaftsrahmenpläne, welche die heutigen gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllen. 1.2.3 Fazit zur derzeitigen Situation der Landschaftsrahmenplanung in Bayern Durch die Einstellung der LEK-Bearbeitung und dem derzeit unbefriedigenden Modell der Landschaftsrahmenplanung, das seit Beginn der 90er Jahre im Freistaat Bayern nicht weiterentwickelt wurde, besteht ein Defizit hinsichtlich des Vollzugs des Bundesnaturschutzgesetzes. Die verpflichtende Umweltprüfung zur Regionalplanung kann in Bayern aufgrund der geschilderten Situation für die überwiegenden Landesteile nicht auf eine zusammenhängende Datenbasis (auf der Grundlage der Landschaftsrahmenplanung bzw. der Landschaftsentwicklungskonzepte) zurückgreifen, wodurch sowohl ein Effizienzverlust als auch Genehmigungsschwierigkeiten bei der Überarbeitung von Regionalplänen drohen. Es stellt sich daher die Frage, wie die Landschaftsrahmenplanung in Bayern zukünftig ausgestaltet werden könnte, um die genannten Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig der Forderung nach Effizienz gerecht zu werden (vgl. REINKE, STEGMANN 2008).

2. Ziele des Pilotprojektes

Ziel des Pilotprojektes ist die Erstellung eines beispielhaften Fachbeitrags zum Landschaftsrahmenplan, der die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfüllt. Neben flächendeckenden Informationen zu Schutzgutfunktionen beinhaltet das Pilotprojekt eine naturschutzfachliche und flexible Zielkonzeption und stellt ein realisierbares Muster für die zukünftige Landschaftsrahmenplanung in Bayern dar. Dies beinhaltet unter anderem eine Reduzierung des Bearbeitungsaufwandes durch weitgehende Nutzung vorhandener naturschutzrelevanter Daten (Bodeninformationssystem - BIS, Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur), Informationsdienst Überschwemmungsgefährdeter Gebiete - IÜG, etc.) und die Begrenzung der Ziel- und Maßnahmendarstellungen im Landschaftsrahmenplan. Ein weiteres Ziel ist die Standardisierung der Landschaftsrahmenplanung durch die Schaffung von Vorgaben in Form von Hinweisen zu Methoden, zur Nutzbarkeit von Daten, zur Vorgehensweise, etc. Zu guter Letzt soll den zu beteiligenden verschiedenen Zielgruppen Rechnung getragen werden (Behörden, Politik, Öffentlichkeit), indem neue Aufbereitungsformen der Inhalte des Landschaftsrahmenplans entwickelt werden. Als Beispielregion, in der das Vorhaben durchgeführt wird, wurde vom LfU in Abstimmung mit dem zuständigen Regionalen Planungsverband die Planungsregion 12 - Donau-Wald ausgewählt. Diese Region ist aufgrund der Datenlage und des Interesses an der Bearbeitung gut als musterhaftes Beispiel geeignet.

3. Inhalte des Pilotprojektes

In diesem Pilotprojekt sollen eine einheitliche Vorgehensweise und ein einheitlicher Aufbau für eine effiziente und realisierbare Landschaftsrahmenplanung erarbeitet und dargelegt werden. Das Projekt beinhaltet folgende Arbeitsschritte: » Entwicklung bzw. Ermittlung von geeigneten Methoden und nutzbaren Datengrundlagen für die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter » Ermittlung und Zusammenführung nutzbarer Datengrundlagen für die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter sowie - in geringem Umfang - Durchführung eigener Bestandserhebungen und Bewertungen zur Schließung von Datenlücken » Festlegung von Standards für Datenquellen, -qualität, und -genauigkeit sowie Darstellungsweisen » Erprobung dieser Ansätze in einem modellhaft erarbeiteten Landschaftsrahmenplan in Zusammenarbeit mit einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe, Fachbehörden und lokalen Experten » Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft anhand der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und -erleben, sowie Mensch, Kultur (v. a. historische Kulturland-schaft)und Sachgüter » Erstellung von Raumwiderstandskarten, welche zu ausgewählten Themenschwerpunkten, wie z.B. Erneuerbare Energien, die naturschutzfachlich besonders empfindlichen und landesweit bzw. regional bedeutsamen Räume aufzeigen » Erstellung eines Konzeptes mit Zielen für Natur und Landschaft auf regionaler Ebene unter Einbeziehung bestehender Zielaussagen aus Fachplanungen » Aufbereitung der Inhalte für verschiedene Zielgruppen und Anwendungsbereiche: ... für die Integration der Belange von Natur und Landschaft in die Regionalplanung (Übersetzung des Zielkonzepts in die Darstellungskategorien der Regionalplanung) ... für die Einbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit (öffentlichkeitswirksame und allgemeinverständliche Aufbereitung der Karten des Landschaftsrahmenplans und - optional - Bereitstellung im Internet).

Kommunikation der Ergebnisse

Die Ergebnisse dieses Projekts sind im Wesentlichen auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt dargestellt, siehe rechte Infospalte.

Literatur

BFN (2000): Weiterentwicklung der Landschaftsrahmenplanung und ihre Integration in die Regionalplanung; Angewandte Landschaftsökologie Heft 29, Bonn- Bad Godesberg BRANDES, H.-G. & LIPPERT, H. (1992): Regionale Landschaftsrahmenplanung in Bayern. - in: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: 20 Jahre Bayerisches Landesamtes für Umweltschutz, München. LFU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ) (1997): Landschaftsentwicklungskonzept Region Ingolstadt. - Schriftenreihe des Bayer. Landesamt für Umweltschutz, Heft 140. REINKE, M.; STEGMANN, V. (2007): Operationalisierung des Schutzgutes "Landschaft" in der Arbeit der bayerischen Naturschutzverwaltung , Fachhochschule Weihenstephan, Institut für Landschaftsarchitektur, Freising. 23.03.2007. Unveröffentlichter Forschungsbericht im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt. REINKE, M., STEGMANN, V. (2008): Perspektiven und Ansätze für eine künftig neu auszugestaltende Landschaftsrahmenplanung in Bayern. Fachhochschule Weihenstephan, Institut für Landschaftsarchitektur, Freising 31.01.2008. Unveröffentlichter Forschungsbericht im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt. # VS/PB/MR 2010

Publikationen

  • Prof. Dr. Markus Reinke, Dr.-Ing. Veronika Stegmann

    Landschaftsrahmenplanung in Bayern - Analysen zu Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten für die naturschutzfachliche Planung auf regionaler Ebene (2010) Herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Augsburg .

Projektleitung HSWT

Zurück
Vor

Partner