Aufgrund einer teils erheblichen Ausweitung der Bewässerungsaktivitäten in Landwirtschaft und Gartenbau und anhaltend niedriger Grundwasserstände bzw. einer zu geringen Grundwasserneubildung wird die Grundwasserentnahme zur Erhaltung der Tinkwasserversorgung teilweise stark reglementiert bzw. nur unter Auflagen genehmigt. Bereits bei der baulichen Ausgestaltung der Brunnen kommen auf die Landwirte erhebliche Kosten zu. Hinzu kommen Forderungen bezüglich des Betriebes der Anlage. Unter anderem...