• Laufzeit: 15.03.2022 – 31.03.2023
  • Schwerpunkt: Erneuerbare Energien
  • Forschungsstatus:  Abgeschlossen

Photovoltaik auf Freiflächen im Landkreis Freising - Flächenpotenzialanalyse inklusive Gestaltungsempfehlungen (PFiFFiG)

Der Landkreis Freising hat sich zum Ziel gesetzt, den gesamten Landkreis bis zum Jahr 2035 zu 100 % mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl die Energieerzeugung aus Windkraft als auch aus Photovoltaikfreiflächenanlagen ausgebaut werden. Das Projekt PFiFFiG "Photovoltaik auf Freiflächen im Landkreis Freising Flächenpotentialanalyse inklusive Gestaltungsempfehlungen" untersuchte, welche Flächen sich unter naturschutzfachlichen Aspekten für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eignen. Die Ergebnisse dieses Fachkonzeptes haben für die Gemeinden einen empfehlenden Charakter.

Die Erarbeitung des Projektes PFiFFiG erfolgte in Zusammenarbeit des Landkreises Freising mit der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und dem dort angesiedelten Institut für Ökologie und Landschaft (IÖL). Das Ergebnis der Untersuchung stellt sich folgendermaßen dar: Es wurden ca. 3.744 ha mit „geringem Raumwiderstand“ (4,7 %) identifiziert, die sich gut für eine PV-Nutzung eignen. Weitere 6.345 ha (7,9 %) haben einen „geringen Raumwiderstand mit Entwicklungspotential“. Auch diese Flächen eignen sich gut. Hier ergeben sich zusätzliche positive Effekte durch die Errichtung von PV-Anlagen, wie z. B. Erosionsschutz durch die Grünlandentwicklung unter den Modulen oder die Möglichkeit, im Zuge der PV-Nutzung degradierte Moorflächen wiederzuvernässen und dadurch deren CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Um das Ziel der Versorgung des Landkreises mit erneuerbaren Energien zu erreichen, sind bis zu 727 ha Flächen für PV-FFA erforderlich. Die Zahlen zeigen, dass im Landkreis mehr als zehnmal so viele Flächen für einen naturverträglichen Ausbau zur Verfügung stehen. Zusätzlich fallen ca. 10.400 ha in den mittleren Raumwiderstand, die ebenfalls im Einzelfall für PV-FFA genutzt werden oder auch für die Arrondierung der Bereiche mit geringem Raumwiderstand dienen können. Hieraus ergibt sich zusätzliches Flächenpotential.

Hintergrund und Motivation

Klimawandel und Biodiversitätsverlust sind weltweit die großen Herausforderungen der Zukunft. Die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5° C gemäß dem Pariser Klimaabkommen von 2015 bedarf eines massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Dieser muss sehr rasch vollzogen werden, denn die CO2-Emissionen sollen bis 2030 um 65% (Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, 2021) gesenkt werden. Für Bayern rechnet man mit einem 2-3 fachen Bedarf an Erneuerbaren Energien im Stromsektor innerhalb der nächsten Jahre.

Nicht nur die Menge des Stroms aus Projekten mit Erneuerbarer Energie, sondern auch die Geschwindigkeit von deren Ausbau muss gegenüber der jüngeren Vergangenheit drastisch beschleunigt werden. Für Deutschland geht das Frauenhofer ISE von einem mindestens dreifach schnelleren Ausbautempo aus, damit die Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen zur genannten Begrenzung des Klimawandels erfüllt werden können.

Solarfeld Oberndorf (Foto: HSWT)
Solarfeld (Foto: Heiko Küverling, Colourbox-Bild)

Für den Landkreis Freising werden nach einer Kalkulation der Bürgerenergiegenossenschaft Freising (Solarregion Freisinger Land und BürgerEnergieGenossenschaft – Freisinger Land eG; 2022) knapp 800 ha an neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) benötigt, damit der PV-Stromanteil bis zum Jahr 2030 gedeckt werden kann.

Der Biodiversitätsverlust ist weltweit aufgrund des Ausfallrisikos an Ökosystemleistungen (z.B. Bestäubungsleistungen für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und der rasanten Geschwindigkeit des Artensterbens (europäische Biodiversitätskonvention) ebenfalls eine große Bedrohung der Umwelt und der menschlichen Lebensgrundlagen. In Deutschland ist dieser Verlust an wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ebenso dramatisch. So ist der Bestand an Tier- und Pflanzenarten im agrarisch genutzten Offenland seit den 70er Jahren deutlich gefallen und die Hälfte der gefährdeten Arten sind im Grünlandbereich anzusiedeln. Der Zielwert in der Artengruppe der Vögel lag im Jahre 2014 bei nur noch 57 %.

Beide Zukunftsherausforderungen brauchen Lösungsansätze. Und so wie die Bereitstellung Erneuerbarer Energien nicht den Artenverlust verschärfen darf, darf auch der Biodiversitätsschutz nicht die Energiewende verhindern.

Ziele des Projektes

Auch für den Landkreis Freising ist von einer vergleichbar negativen Entwicklung auszugehen. Dabei spielen die intensiv landwirtschaftlich genutzten und fruchtbaren Böden insbesondere im Tertiärhügelland ebenso eine gewichtige Rolle wie die Flächeninanspruchnahmen und Landschaftszerschneidungen in den südlichen Teilen des Landkreises sowie auch weitere Einflüsse wie z. B. die atmosphärischen Stickstoffeinträge.

Entsprechend muss auch im Landkreis Freising der Ausbau Erneuerbarer Energien und zugleich der Biodiversitätsschutz engagiert weiterverfolgt werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) kommen dabei eine hohe Bedeutung zu, denn Oberbayern ist aufgrund der hohen Globalstrahlung für PV-Anlagen besonders gut geeignet. Andererseits schränkt schränkt der Münchner Flughafen den Bau von Windkraftanlagen im südlichen Landkreis ein.

Um die Ausbauziele für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 zu erreichen, liegt der Flächenbedarf der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) für den Landkreis Freising laut der Bürgerenergiegenossenschaft Freising bei knapp 800 ha. Dieser Flächenbedarf muss jedoch mit weiteren gesellschaftsrelevanten Zielen vereinbar sein, insbesondere:

  • Naturschutzbelange: v.a. der Biodiversitätsschutz und der Schutz des Landschaftsbildes in den erholungsrelevanten Landschaften,
  • landwirtschaftliche Belange: ertragsstarke und für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion besonders geeignete Flächen dürfen den landwirtschaftlichen Betrieben nicht entzogen werden,
  • Belange der Raumordnung: z. B. die Freihaltung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Rohstoffabbauten, Siedlungserweiterungen etc.

Der räumlichen Verortung der PV-FFA kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden weisen Flächen für PV-FFA als "Sondergebiete PV-Freiflächennutzung" in ihrer gemeindlichen Bauleitplanung aus. Auf diesen Flächen sind PV-Anlagen genehmigungsfähig und daher haben die Gemeinden mit der Flächennutzungsplanung eine wichtige Steuerungsaufgabe. Die Gemeinden im Landkreis verfügen jedoch nicht flächendeckend über relevante Informationen, um diese Planungsaufgabe im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit rechtssicher und auf der Basis einer transparenten Planungsentscheidung treffen zu können. Unsicherheiten im Umgang mit Landschaftsschutzgebieten, die unklare Akzeptanz in der Bürgerschaft bei nicht hinreichend transparenten Standortentscheidungen sowie Einzelinvestoreninteressen u. a. sind noch ergänzend zu nennen.
Zielsetzung des Projektes PFiFFiG ist daher eine flächendeckende Analyse der planungsrelevanten Entscheidungskriterien für die Verortung von PV-FFA im Landkreis. Insbesondere die natur- und landschaftsverträgliche Standortfindung, die Berücksichtigung weiterer Ressourcenschutzaspekte (Erosionsschutz, Gewässerschutz) und der agrarischen Belange werden mit der Freiflächenpotenzialanalyse berücksichtigt werden.

Die Freiflächenpotenzialanalyse wird dabei grob 3 Gebietskategorien unterscheiden:

  1. Flächen, auf denen neu zu errichtende PV-Freiflächenanlagen ausgeschlossen sind (sogenannte Ausschlussgebiete);
  2. Flächen, auf denen PV-Freifllächenanlagen mit gewissen Belangen des Naturschutzes, den Agrarbelangen und weiteren gesellschaftlichen Belangen, z. B. denen der Raumordnung, in Konflikt geraten, bei denen jedoch ein Abwägungsspielraum besteht, so dass die Gemeinden hier entsprechend ihrer planerischen Prioritäten PV-Freiflächenanlagen zulassen können;
  3. Flächen, auf denen PV-Freiflächenanlagen gut geeignet sind, da keine konfligierenden Belange bestehen bzw. eventuell sogar durch die PV-Anlagen positive Wirkungen (u.a. Erosionsschutz, Biotopverbund) auf den Flächern zu konstatieren sind.

Diese Freiflächenpotenzialanalyse stellt den Gemeinden zentrale Informationsgrundlagen und Entscheidungshilfen für ihre hoheitlichen Planungsaufgaben zur Verortung von PV-FFA in ihrer Bauleitplanung bereit, sie ersetzt jedoch nicht die gemeindliche Planungsverantwortung oder Hoheit. Alle Gemeinden des Landkreises profitieren jedoch von dieser Vorarbeit, da die Planungsentscheidungen der Gemeinden plausibler, transparenter und rechtssicherer getroffen werden können.

Über die Verortung geeigneter Entwicklungsflächen für PV-FFA hinaus soll jedoch auch die Gestaltung und Umsetzung der PV-Freiflächenanlagen vorbereitet werden. PV-Freiflächenanlagen werden i.d.R. unter den Photovoltaikmodulen als Grünländer genutzt, Potenziale bestehen auch durch die Eingrünung mit Heckenstrukturen etc.

Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung ist hier häufig nicht im Interesse der Anlagenbetreiber, so dass auf intensive Düngemittelgaben, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln etc. verzichtet werden kann. Vielmehr kann auf diesen Flächen eine extensive Nutzung mit Vorteilen für die Erhaltung und Wiederansiedlung von Pflanzen- und Tierarten etabliert werden, die auch mit Beweidungskonzepten gut kombinierbar sind. PV-Freiflächenanlagen sind damit bei einer guten Ausführung und einem naturschutzfachlich guten Nutzungsmanagement nicht ein monofunktionaler Flächenentzug für die Energiegewinnung, sondern im Rahmen einer multifunktionalen Nutzung ergeben sich Potenziale, die Energieerzeugung mit der Schaffung von Biodiversität und neuen Habitatstrukturen für Tierarten etc. zu kombinieren (vgl. EULE). Entsprechend soll die Arbeit nicht mit der Flächenpotenzialanalyse für PV-Anlagen enden, sondern zusätzlich Gestaltungshinweise für eine natur- und landschaftsgerechte Gestaltung der PV-Freiflächenanlagen umfassen. Hiermit wird den Gemeinden ein Fundus von Empfehlungen für die genaue planerische Festsetzung von Gestaltungshinweisen im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung an die Hand gegeben.

Vorgehensweise

Das PFiFFiG-Projekt gliedert sich in vier Arbeitspakete:

  1. Methodenentwicklung für die Verortung der PV-FFA (zu berücksichtigende Entscheidungskriterien)
  2. GIS-gestützte Anwendung der Methodik (kartographische Freiflächenpotenzialanalyse)
  3. Ausarbeitung von Gestaltungshinweisen für eine natur- und landschaftsverträgliche Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen
  4. Vorstellung, Diskussion und Abstimmung der Projektinhalte mit den Akteuren im Landkreis Freising anhand von mindestens 4 Beteiligungsterminen mit dem Landkreis und ggf. 6 ergänzenden Terminen mit den Gemeinden (insgesamt 10 Abstimmungstermine) sowie eine schriftliche und kartographische Aufbereitung der Projektergebnisse

Das Projekt PFiFFiG kombiniert dabei eine studentische Projektarbeit im Studiengang Landschaftsarchitektur (Vertiefungsrichtung Landschaftsplanung, 6. Semester) mit einem anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsansatz.
Die Studierenden erarbeiten im Rahmen ihrer Studienarbeit bis Juli 2022 viele Datengrundlagen und führen u. a. GIS-gestützte Analysen, so dass im Juli eine vorläufige Flächenpotenzialanalyse vorliegen wird. Die anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeit validiert diese studentischen Arbeiten und wird sie hinsichtlich der Verortung, den Gestaltungshinweisen für die Anlage der PV-FFA sowie der Kommunikation und Abstimmung mit den Entscheidungsträgern im Landkreis Freising vertiefen, qualifizieren und weiterführen.

Projektleitung HSWT

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